Zertifikate
Abbrucharbeiten können ein sehr sensibles Thema sein wenn sie mit Gesundheitsgefahren verbunden sind.
Eines der Materialen, das häufig entsorgt werden muss ist Asbest.
Diese Art von Sanierungen darf nur von Firmen ausgeführt werden,
die über die notwendigen Zulassungen gemäß § 39
der Gefahrstoffverordnung verfügen.
Beim Abbau von asbesthaltigen Gebäuden besteht die
Möglichkeit, dass Asbest-Fasern freigesetzt werden. Es ist daher
notwendig, die Gebäude zu isolieren und während der
Sanierungsarbeiten mit Unterdrucksystemen zu arbeiten - der Zugang zu
den Bereichen muss dabei über Schleusensysteme gewährleistet
sein.
Um den Arbeitsbereich der Asbestsanierung optimal abdecken zu können, besuchen unsere Mitarbeiter regelmäßig Schulungen um aktuelle Qualifizierungen zu erhalten.
Asbest ist allerdings nicht das einzige Material, das besonderer
Aufmerksamkeit bedarf. Daher befassen wir uns auch grundsätzlich
mit dem Gefahrstoffrecht und Arbeitsschutzregelungen sowie Haftungs- und strafrechtlichen Risiken im Entsorgungsbereich.

















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